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Organisatorisches

Reibungsloser Ablauf für den Spielbetrieb

Anreise, Begrüßung, Umziehen, Aufwärmen, Teambesprechung, Anpfiff, Halbzeit, Abpfiff und Abreise – diese oder ähnliche Abläufe sind Woche für Woche auf den Sportplätzen nahezu gleich. Damit es schließlich zum Anstoß kommt, sind aber bereits im Vorfeld und abseits des Spielalltags viele wichtige Dinge zu organisieren.

Die meisten organisatorischen Punkte fallen vor Beginn der neuen Saison an. Der Verband stellt mit den Durchführungsbestimmungen einen einheitlichen Rahmen für den Spielbetrieb und veröffentlicht die Auf- und Abstiegsregelungen. Mannschaften und Spieler müssen gemeldet, Vereinswechsel und Neuanmeldungen rechtzeitig eingereicht und Freundschaftsspiele zur Vorbereitung verabredet werden. Aber wie kann der neue Spieler auch ohne Spielberechtigung an den Testspielen teilnehmen? Was können zwei Vereine tun, die beide in einer Altersklasse zu wenig Spieler haben und eine Spielgemeinschaft? Wie darf man den neuen Sponsor auf dem Trikot präsentieren? Und welche Regeln gilt es beim Filmen von Amateurspielen zu beachten? Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an den Kreisfußballausschuß-vorsitzenden Andreas Varenkamp.

Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet. Zudem steht für Sie eine Vielzahl von Dokumenten bereit, mit denen Sie die Organisation der neuen Saison meistern können.
 
 

Durchführungsbestimmungen

In den Durchführungsbestimmungen sind alle Regelungen und wichtigen Informationen für den Spielbetrieb der Kreisliga C bis Kreisliga A sowie dem Kreispokal niedergeschrieben. Die Durchführungsbestimmungen werden jährlich überarbeitet und vom Kreisfußballausschuss zur Verfügung gestellt.


Downloads:

  • Durchführungsbestimmungen für die Saison 2025/26
  • Durchführungsbestimmungen Barre Kreispokal
 

Auf- und Abstiegsregelung: Wir sind dann mal weg

 

Downloads:

  • Auf- und Abstiegsregelung für die Saison 2025/26

Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker

Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom Kreisvorstand genehmigt werden. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf drei Jahre befristet. Die Zulassung einer SG erfolgt ab dem 1.7. und muss unter Verwendung des Antragsvordruckes bis zum 1.6. bei den Kreisvorsitzenden eingegangen sein.

Alle weiteren und wichtigen Informationen zur Bildung oder aber auch Auflösung einer Spielgemeinschaft können der hier eingestellten Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften entnommen werden.


Downloads:

  • Antrag auf Genehmigung zur Bildung einer SG
  • Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften (ab 1. Mai 2023)

Debüt im neuen Verein: Das Gastspielrecht

Die Saisonvorbereitung ist in vollem Gange, die ersten Freundschaftsspiele sind terminiert. Alle Spieler*innen sind heiß auf den ersten Kick der Saison. Nur die Neuverpflichtung, die gerade erst zur Mannschaft dazu gestoßen ist, hat noch keine Spielberechtigung und darf nicht am Vorbereitungsspiel teilnehmen. Oder doch? Es gibt eine Lösung: Das Gastspielrecht.

Die Gastspielerlaubnis kann von Vereinen für Freundschaftsspiele beantragt werden. Sie erlaubt den jeweiligen Spieler*innen an den Vorbereitungsspielen auch ohne gültige Spielerlaubnis für den Verein teilzunehmen. Sowohl für vereinslose als auch Spieler*innen, die noch einem anderen Verein angehören, kann eine Gastspielerlaubnis beantragt werden. Bei Spieler*innen, die noch spielberechtigt für einen anderen Verein sind, bedarf es der Zustimmung des Stammvereins.

Den Antrag übersenden Sie bitte per E-Mail, Fax oder Post an Sabine Pätzold (Kontaktdaten im Formular). Für die Genehmigung einer Gastspielerlaubnis wird pro Spieler*in und pro Spiel eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben. Alle weiteren wichtigen Infos sind im Antragsvordruck zu finden.

Downloads:

  • Antragsvordruck Gastspielgenehmigung (Word)
  • Antragsvordruck Gastspielgenehmigung

Die Plattform für den Teampartner: Trikotwerbung

Firmen, Restaurants oder die Apotheke um die Ecke – die Palette der Sponsoren der westfälischen Amateurclubs ist riesig. Und alle sollen für ihr Engagement eine entsprechende Plattform bekommen. Die nächstliegende Variante: Die Trikotwerbung. Damit Mannschaften für ihren Partner werben können, bedarf es einer Genehmigung durch den Kreisvorstand.  

Dabei sind zum Beispiel die Art und Größe der Werbung oder das Antragsverfahren zu beachten. Die genauen Details können Sie den Durchführungsbestimmungen für Trikotwerbung entnehmen.  


Downloads:

  • Durchführungsbestimmungen Trikotwerbung (ab Saison 2022/23)
  • Antrag Trikotwerbung Senior*innen (Word)
  • Antrag Trikotwerbung Jugend (Word)


Hinweise zu Bewegtbildaufnahmen im Amateurfußball

Der Amateurfußball in Westfalen ist attraktiv – für Zuschauer auf den Plätzen, aber auch für Zuschauer im Internet. Immer mehr Verlagshäuser, Produktionsfirmen oder Filmteams setzen auch im Bewegtbild verstärkt auf Amateurfußball aus der Region und filmen Spiele jenseits der Profiligen. Dabei gilt es sowohl für die Medienschaffenden als auch für die spielleitenden Stellen und Vereine einige Grundregeln zu beachten.

„Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) möchte den Amateur- und Jugendfußball stärken und dabei helfen, seine Vereine und ihre tolle Leistungen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Viele Clubs erstellen für ihre Öffentlichkeitsarbeit Videos von den Spielen – eine tolle Sache, die wir unterstützen möchten”, sagt der im FLVW für den Amateurfußball zuständige Vizepräsident Manfred Schnieders.

PDF-Leitfaden für Vereine und Bildproduzenten

Aus diesem Grund hat der FLVW zur Saison 2019/20 einen neuen Leitfaden zum Umgang mit Bewegtbild- und Fotoaufnahmen veröffentlicht. Die Handlungsempfehlungen, die auch mit Medienhäusern erarbeitet und abgestimmt worden sind. Das Dokument enthält Mindeststandards und hilfreiche Hinweise zum Umgang mit (Bewegt-)Bildaufnahmen – auch unter der Berücksichtigung von Persönlichkeits- und Urheberrechten.

Auch das Live-Streaming über automatisierte Kamerasysteme, das durch verschiedene Medienunternehmen angeboten wird, ist für westfälische Vereine dank einer Rahmenvereinbarung zwischen den Anbietern und dem FLVW möglich. Die wichtigsten Eckdaten sind ebenfalls in den Handlungsempfehlungen aufgeführt.

Freie Wahl bei Live-Streaming-Anbietern

„Wir empfehlen allen, die Mindeststandards einzuhalten und hoffen, damit für alle Beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen. Daran haben sicher insbesondere auch unsere Vereine ein besonderes Interesse: zum Schutz ihrer Mitglieder, Sportler*innen und Zuschauer*innen, die nicht gefilmt werden wollen, und genauso zum Schutz derjenigen, die filmen“, so Manfred Schnieders.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Kommunikation unter der E-Mail-Adresse presse@flvw.de gern zur Verfügung.


Download:

  • Handlungsempfehlung Bewegtbild-Aufnahmen (2024)

Ansprechpersonen

AV Andreas Varenkamp

Vorsitzender Kreisfussballausschuss, Staffelleiter Altherren

Andreas Varenkamp

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0151/28933152

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