Es wird wieder einen Lehrgang im Frühjahr (vermutlich Februar/März)
und einen Lehrgang im Herbst (vermutlich im September/Oktober) geben.
Prüfungsbedingungen:
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der
komplette Besuch aller beiden Schulungstage. Anwärter die nicht an allen beiden Tagen teilnehmen können, bitte nicht melden. Der Schiedsrichterausschuss behält sich vor, gegebenenfalls Anwärter nicht zur Prüfung zuzulassen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn folgende Bedingungen erfüllt wurden:
- Schriftlicher Regeltest mit 30 Regelfragen, mind. 50 Punkte von 60 Punkte
- Laufprüfung komplett an einem Tag abzulegen:
Distanz | Männer | Frauen |
---|---|---|
1000 Meter | max. 5 min 30 sek. | max. 6 min |
50 Meter | max. 9,5 sek. | max. 11,0 sek. |
100 Meter | max. 16,6 sek. | max. 19,0 sek. |
Zu den Schulungen werden Unterlagen gestellt.
Bitte zum Lehrgang Schreibblock und Schreibgerät mitbringen.
Für Rückfragen stehen der Vorsitzende des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses Jörg Uphoff, oder der Kreis-Schiedsrichter-Lehrwart Eike Schäffer zur Verfügung.
JU


ES

